Finanzielle Unterstützungen

 

Unter gewissen Bedingungen gibt es finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen (Einreichfrist: 31. März)

  • • durch den Elternverein
  • • Für Schulveranstaltungen, die mehr als vier Tage dauern, kann bei Bedürftigkeit eine Schülerunterstützung beim Stadtschulrat beantragt werden. Diese beträgt je nach Einkommen 180, 120 oder 60 Euro. Einreichfrist ist üblicherweise der 31. März.

Antragsformulare liegen im Sekretariat auf.

Beim Bundesministerium für Unterricht gibt es weiters die Möglichkeit, einen Antrag auf Schülerbeihilfe zu stellen (Einreichfrist 31. Dezember).